Hallo liebes Team,
leider konnte ich in den bereits beantworteten Fragen keine Antwort finden.
Meine Frage zur UST-Steuererklärung 2008
Ich war bis 2007.12.31 Kleinunternehmer und musste keine Umstatzsteuererklärung abgeben.
Ab 2008.01.01 habe ich die Kleinunternehmergrenze überschritten und dies auch dem Finanzamt gemeldet und eine UID beantragt und auch UST-Voranmeldungen online abgegeben.
Bei meiner Steuererklärung 2007 habe ich Bruttosystem markiert da dies für Kleinunternehmer korrekt war.
Frage 1: kann ich nun bei der Steuererklärung 2008 das Nettosystem wählen, wenn ich wie gefordert die UST als Durchlaufposten betrachte und daher die Nettobeträge in der UST-Steuererklärung einsetzte - oder muss ich auch 2008 das Bruttosystem verwenden?
Frage 2: Aufgrund eines Missverständnisses musste ich einen Säumniszuschlag an das Finanzamt zahlen (UST- zu spät abgeliefert). Frage kann ich diesen Betrag auch als Ausgabe geltend machen. Wenn ja unter welcher Kennzahl im Formular ?
Vielen Dank im Voraus und ein großes Lob an euer Team
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