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Verfasst von: silke am 04.05.2009 19:00
 


THEMA:  Arbeitsnehmerveranlagung Hotel- und Fahrtkosten
hallo, ich habe eine frage zu meiner arbeitsnehmerveranlagung. seit Feb 2008 nehme ich an einer berufsbegleitetenden ausbildung teil. die ausbildungskosten trägt mein arbeitgeber. mir bleiben hotel- und fahrtkosten. - kann ich die hotel- und fahrtkosten bei der arbeitnehmerveranlagung geltend machen, obwohl ich die seminarkosten nicht selber bezahle? - muss ich bei den rechnungen, die ich von den hotels ausgestellt bekomme auf irgendetwas achten (was drauf stehen soll/nicht soll?) - ich fahre mit dem pkw meiner eltern zu den ausbildungen, kann ich dafür auch km-geld geltend machen? besten dank!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 04.05.2009 19:00
 


THEMA:  Re: Arbeitsnehmerveranlagung Hotel- und Fahrtkosten
1.ja 2.dass sie auf Ihren Namen lauten,dass sie nur f. 1 Person sind. 3.ja
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