Guten Tag,
ich bin selbständig tätig und habe eine Frage zur E/A Rechnung: zu den Betriebsausgaben zählen Beiträge zur Pflichtversicherung.
Sind diese Beiträge die Summe, welche die SVA vorschreibt, oder nur Teile davon?
Aufgelistet sind: Unfallversicherungsbeitrag, Pensionsversicherungsbeitrag, Krankenversicherungsbeitrag, Selbständigenvorsorgebeitrag, Kostenteile/Geldleistungen, Berichtigung Pensionsvers.beitr., Berichtigung Krankenvers.beitr.
vielen dank :),
daniela s
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