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Verfasst von: PD am 06.06.2009 17:02
 


THEMA:  GSVG Pflicht
Ich bin seit 01.01.2009 als Werkvertragsnehmer bei der Wr. GKK selbstversichert. Ab 01.07.2009 werde ich mich arbeitslos melden. Für die Versicherungsgrente bei der SVA gelten die EUR 6.453,36 pro Jahr. Wird das Arbeitslosengeld da miteingerechnet oder ist das ausgenommen? Mit meiner Werkvertragstätigkeit komme ich bis 30.06.09 auf rund EUR 5.000,- Einkünfte, ich möchte nicht, dass eine GSVG Pflicht ausgelöst wird und ich nachzahlen muß. Um Hilfe wäre ich dankbar!!!
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 06.06.2009 17:02
 


THEMA:  Re: GSVG Pflicht
Die Grenze betrifft nur selbständige bzw. gewerbliche Einkünfte. Das AMS-Geld wird nicht eingerechnet.
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