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Verfasst von: Harald am 16.06.2009 17:50
 


THEMA:  Sonderausgaben-Wohnraumbeschaffung
Sg. Damen und Herren. Ich habe gelesen, dass man die Eigenmittel (ca. Euro 10000,--) für eine Genossenschaftswohnung auf Antrag auch auf 10 Jahre aufteilen kann und nicht nur in dem Jahr geltend machen muss in dem sie bezahlt wurden. Würde das dann bei Euro 10 000,-- Eigenmittel bedeuten, dass man jedes Jahr Euro 1000,-- als Sonderausgaben geltend machen kann. Kommen zu diesen Eigenmittel auch die regelmässige Miete (ca. Euro 2000,--) pro Jahr? Erfolgt der Antrag formlos beim zuständigen Finanzamt? Noch eine Frage zu den Sonderausgaben: Es darf ja nur ein viertel von Euro 2982,-- geltend gemacht werden (mache ich dann nur 745,50) oder die ganze Summe geltend? Vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Harald
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 16.06.2009 17:50
 


THEMA:  Re: Sonderausgaben-Wohnraumbeschaffung
Das geht. Einfach 1000,- eintragen. Miete ist nicht möglich - und immer den vollen Betrag der Sonderausgaben eingeben, die Kürzung erfolgt von Amts wegen.
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