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Verfasst von: Silke am 24.06.2009 10:55
 


THEMA:  Rechnungslegungspflicht gem.§ 189
Habe am 12.6 schon mal die folgende Frage gestellt: Zahnärzte die eine OG gründen möchten. Vor Gründung: Grundsätzlich von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen da freier Beruf Nach Gründung: Buchführungspflicht Kraft Schwellenwertüberschreitung wenn in 2 aufeinanderfolgenden Jahren die Grenze von 400.000 überschritten wurde, ansonsten weiterhin EAR lt. Antwort sollte das auch korrekt sein (600.000 Grenze beachten) - jetzt hat mir eine Kollegin aber gesagt dass ein Zahnarzt nie buchführungspflichtig sein kann. Was stimmt jetzt wirklich?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 24.06.2009 10:55
 


THEMA:  Re: Rechnungslegungspflicht gem.§ 189
Liebe Silke, Ja es stimmt, wenn Freiberufler sind von der Grenze der Buchführungspflicht ausgenommen, auch wenn sie als OG auftreten. mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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