Verfasst von:
Marie ba am
26.06.2009 19:03
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THEMA: Fehler |
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen, ich habe soeben per Finanz Online meine Est Erklärung abgegeben und beim "Aufräumen" meines Schreibtisches hab ich eine (kleinere)Einnahme entdeckt, die ich vergessen habe anzuführen.
Was kann ich tun? Soll ich auf den Bescheid warten und gegen den dann berufen? Oder weckt man da, sozusagen eher die schlafenden Hunde?
Danke!
Marie
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Verfasst von:
WMT am
26.06.2009 19:03
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THEMA: Re: Fehler |
Liebe Marie!
Die EStR - Rz 7545 - bieten folgende Möglichkeit an:
"Als Steuererklärung gilt nur die erstmalig für einen Veranlagungszeitraum eingereichte
Erklärung. Eine auf Grund des § 139 BAO abgegebene berichtigte Erklärung (Zweiterklärung) ist keine eigene Erklärung, sondern eine Anzeige iSd § 119 Abs. 2 BAO."
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
26.06.2009 19:03
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THEMA: Re: Fehler |
Sie können gleich eine berichtigte Steuererklärung nachreichen.Das geht - glaube ich - aber nur in Papierform.
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