Hallo,
ich bin Einzelunternehmen im EDV Gewerbe mit Gewerbe und Hauptwohnsitz in Österreich. Wenn ich nun für 3 Monate in Frankreich eine fixe Anstellung annehme (befristeter Vertrag), muss ich das Einkommen dann nur in Frankreich, nur in Österreich oder in beiden Ländern versteuern?
Der Arbeitgeber ist eine Art Internationale Organisation, wobei man bei 3-monatigen Verträgen laut Auskunft der Firma in Frankreich steuerpflichtig ist - obwohl das nicht wirklich zu tragen kommt, da man immer unter der Freibetragsgrenze in Frankreich bleibt.
Doch zählt das nun zu meinem Einkommen in Österreich dazu?
Danke!
Martin |