· Kann die Wohnung nur vermietet werden, wenn wir beide als Vermieter aufscheinen (50/50) oder kann mein Mann auch alleine Vermieter sein, obwohl uns das Objekt jeweils zur Hälfte gehört? Ich bin nämlich Kinderbetreuungsgeldbezieher und fürchte sonst, dass ich das Geld verliere (arbeite auch noch Elternteilzeit)
· Mein Mann hat Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit, über der Höchstbemessung – welche Beiträge für die Sozialversicherung fallen da noch an?
· Können wir die Kleinunternehmerregelung anwenden? Die Einnahmen aus Vermietung liegen klar unter 22.000,- € allerdings mit dem Verdienst aus unselbstständiger Tätigkeit übersteigen wir diese Grenze dann schon – oder ist das getrennt zu behandeln
Danke |