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Verfasst von: Marius Stelzl am 23.08.2009 16:26
 


THEMA:  EA-Rechnung, innergemeinschaftlicher Erwerb, geringwertige Wirtschaftsgüter

Hallo,

ich bin unternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt. desweiteren führe ich eine Einnahmen/Ausgabenrechnung.

nun ist folgender fall aufgetreten:

ich habe beim grosshändler in deutschland waren bezogen = innergemeinschaftlicher erwerb.

einen teil dieser waren verwende ich allerdings als vorführgeräte - diese möchte ich als geringwertige wirtschaftsgüter sofort abschreiben (da sie unter 400 EUR netto liegen).

bisher hatte ich geringwertige wirschaftsgüter so verbucht:

2800 bank / 7020 AfA par. 13 EStg. ( geringw. wirtschaftsgüter)

bzw. den innergemeinschaftlichen erwerb:

2800 bank / 5050 wareneinkauf innergem. erwerb 20%

wie verbuche ich nun die geringwertigen wirtschaftsgüter beim innergemeinschafltichen erwerb?

 

 

Verfasst von: StB-BA Martin Müller am 23.08.2009 20:20
 


THEMA:  RE: EA-Rechnung, innergemeinschaftlicher Erwerb, gerin
S.g. Herr Stelzl! Ganz einfach: Sie legen in ihrer Buchhaltungssoftware ein neues Konto für innergemeinschaftlich bezogene GWGs an (zB 7025 GwGs igE 20%) und führen künftig diese Vorfälle über dieses Konto. Achten Sie aber bei der Erstellung der UVA, ob Vor- und Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb erfasst wurden (gleiche Betragshöhe). Geräte über € 400,-- müssen ggfs. aktiviert und abgeschrieben werden - d.h. hier müssten sie wiederum ein eigenes Konto in der Klasse "0" anlegen. Gutes Gelingen und mfG Martin Müller
Verfasst von: Marius Stelzl am 24.08.2009 07:32
 


THEMA:  RE: EA-Rechnung, innergemeinschaftlicher Erwerb, gerin
Hallo Herr Müller, danke für den tipp. hab' das mit meiner software (eurofibu) gecheckt, funktioniert bestens ! lg Marius Stelzl
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