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Verfasst von: Peter Knoll am 21.09.2009 18:29
 


THEMA:  Wechsel von Selbstständig zu Geringfügig

Ich war heuer Neuer Selbstständiger und als solcher bei der SVA versichert. Bis jetzt habe ich heuer ca. 9000 Euro brutto verdient. Ab 1. November möchte ich als freier Dienstnehmer geringfügig arbeiten.

Da ich jetzt im Internet bei geringfügigem Dienstverhältnis von einem Beitragszeitraum von einem Jahr gelesen habe, bin ich unsicher, ob das überhaupt geht, mitten im Jahr auf Geringfügig zu wechseln.

Also: Geht das? Bis 31. Oktober selbstständig sein, 25 % des Gewinns an die SVA abliefern, und dann ab 1. November geringfügig beschäftigt zu sein und mit ca. 50 Euro pro Monat sozialversichert sein? Oder bin ich dazu verpflichtet/verdammt, bis Ende des Jahres als Neuer Selbstständiger zu gelten?

Verfasst von: Gast am 28.09.2009 05:45
 


THEMA:  RE: Wechsel von Selbstständig zu Geringfügig
Lieber Herr Knoll, Als freier Mitarbeiter unterliegen Sie der Gebietskrankenkasse - als Neuer Selbständiger der SVA. Die SVA rechnet nach Jahresgewinn (! nicht Umsatz) ab und die Gebietskrankenkasse nach montlichen Beitragsgrundlagen. Daher ist es möglich, dass Sie bei der Gebietskrankenkasse geringfügig sind, auch wenn Sie in der SVA pflichtig sind und umgekehrt. Wenn Sie aber bereits bei der SVA pflichtig sind, dann sollten Sie die Selbstversicherung (EUR 50 / Monat) nicht abschließen, da Sie ja bereits krankenversichert sind - das hätte also keinen Sinn mehr für Sie. Außer - Sie melden Ihre Gewerbeberechtigung ruhend, bzw. beenden Ihre Selbständigkeit als Neuer Selbständiger (schriftliche Mitteilung an die SVA) - und gehen dann in die freiwillige VErsicherung für Geringfügige bei der Gebietskrankenkasse. Und fraglich ist, ob Sie nicht mit Ihrer Neuen Selbständigkeit im Gewinn unter die Geringfügigkeitsgrenze kommen und sich damit befreien lassen können (auch rückwirkend, falls Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben?), dann wäre es wiederum sinnvoll die freiwillige Versicherung für Geringfügige bei der Gebietskrankenkasse ab zu schließen. Wenn ihnen diese Information hilfreich war, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (Rubrik Bilanzbuchhalter). Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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