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Verfasst von: simone van am 08.10.2009 22:02
 


THEMA:  Sprachkurs und Arbeitnehmerveranlagung

Als berufstätige Beraterin ( viel in Englisch) und Studentin habe ich meinen Auslandsprachkurs bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.

Nun wurde mir dies nicht genehmigt.

Gibt es Fälle, wo die Auslandskurse durch gingen? Kann ich berufen?
Wie kann ich Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid durchführen?

Vielen Dank für die Hilfe,
Simone


Verfasst von: Tatiana am 09.10.2009 19:23
 


THEMA:  RE: Sprachkurs und Arbeitnehmerveranlagung
Es gibt doch welche Möglichkeiten, da muss man aber genau anschauen as für Kursen, welchen Ziel hast du damit verfolgt etc. Wenn du willst, schreib die genauer Infos an meinen E-mail)) kassydy@gmail.com
Verfasst von: simone van am 11.10.2009 09:37
 


THEMA:  RE: Sprachkurs und Arbeitnehmerveranlagung
Als berufstätige Beraterin ( viel in Englisch) und Studentin habe ich meinen Auslandskurssprachkurs bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Nun wurde mir dies nicht genehmigt. Gibt es Fälle, wo die Auslandskurse durch gingen? Kann ich berufen? Wie kann ich Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid durchführen? Vielen Dank für die Hilfe, Simone
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