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Verfasst von: nina am 08.10.2009 22:52
 


THEMA:  geringfügig+ honorarnote; angestellt

hallo.

ich bin student (über 26 und freiwillig selbstversichert) und war die erste hälfte des jahres geringfügig angestellt (ca. 300€/monat). weiters habe ich honorarnoten für diverse tätigkeiten ausgestellt (in der höhe von ca. 5000€ einnahmen, ausgaben muss ich noch nachsehen vorraussichtlich zwischen 2000-3500€.

eigentlich hätte ich damit die 4.292,88 Euro - Grenze für 2009 nicht überschritten, aber seit kurzem bin ich vollzeit fix angestellt.

nun würd ich gerne wissen wieviel SV & Steuer ich nachzahlen muss bzw. was ich wem wann & wo melden muss? und welche ausgaben ich gewinnmindernd geltend machen kann?

bitte um rasche antwort, danke!

Verfasst von: nina am 08.10.2009 22:54
 


THEMA:  RE: geringfügig+ honorarnote; angestellt
PS: was kostet es mich ca. die Steuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen? Rechnungen/Honorarnoten sind alle vorsortiert.
Verfasst von: Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am 09.10.2009 10:01
 


THEMA:  RE: geringfügig+ honorarnote; angestellt
Liebe Nina, gerne biete ich Ihnen ein kostenloses Erstberatungsgespräch an, in dem wir genau Ihre Fragen durchbesprechen können. Da ich die Höhe Ihres fixen Einkommens nicht kenne, kann ich Ihnen dazu leider keine Auskunft geben. Ein Richtwert ist, wenn Sie insgesamt mit Ihrem EInkommen im Jahr 2009 über EUR 11.000,- kommen, dann zahlen Sie für jeden zusätzlichen EUR Verdienst rund 36,5% an EInkommensteuer, wobei Ihr Dienstgeber schon Lohnsteuer für Sie einbehalten hat. Sollten Sie im Jahr 2009 die Grenze für neue Selbständige in der Sozialversicherung übersteigen, dann zahlen Sie rund 25,18% an Sozialversicherungsbeiträgen nach. Ich hoffe ich konnte Ihnen vorab einmal weiterhelfen. Liebe Grüße Stb. Mag. Marina Stenitzer www.beratung@iwth.at +43 316 232046 +43 1 3205985 175
Verfasst von: nina am 09.10.2009 10:55
 


THEMA:  RE: geringfügig+ honorarnote; angestellt
Danke für die rasche Antwort. Die 11.000€ sind Bruttogehalt + Gewinn, richtig? Die 4.292,88€ beziehen sich nur auf den Gewinn aus selbständiger Arbeit, richtig? MfG Nina
Verfasst von: Steuerberatungskanzlei Mag. Marina Stenitzer am 12.10.2009 07:09
 


THEMA:  RE: geringfügig+ honorarnote; angestellt
Liebe Nina, die EUR 11.000,- beziehen sich auf Ihr Gesamteinkommen (Richtwert bei der nicht selbständigen Arbeit Bruttogehalt minus Sozialversicherung ist ca. das steuerpflichtige Einkommen, von dem die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer berechnet wird), dh es wird Ihr Angestelltenverhältnis, die selbständige ARbeit sowie alle anderen Einkünfte (Bsp. Vermietung und Verpachtung) zusammengezählt. Genau die die EUR 4.292,88 beziehen sich nur auf die selbständige Tätigkeit. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen. Liebe Grüße Stb. Mag. Marina Stenitzer
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