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Verfasst von: Philipp am 14.10.2009 07:32
 


THEMA:  geringfügige Beschäftigung: Fahrtkosten

Guten Tag,

 

habe schon wieder eine Frage: Ich bin momentan geringfügig als Erziehungshelfer bei einem Verein angestellt und bekomme für die Fahrt zu meinem Klienten das amtliche Km Geld (fahre mit dem Privat PKW)!

Zählt dieses zum Einkommen, oder kann ich mit dem KM Geld über der Geringfügikeitsgrenze liegen?

 

Danke und liebe Grüße,

 

Philipp

Verfasst von: Böhm & Böhm WP KG am 15.10.2009 14:45
 


THEMA:  RE: geringfügige Beschäftigung: Fahrtkosten
Sehr geehrter Herr Philipp, gem. § 26 ESTG, und somit auch nach dem ASVG, gehören NICHT zu den Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit Reisevergütungen (amtliches KM-Geld), Tages- und Nächtigungsgelder, wenn sie vom Arbeitgeber aus Anlass einer Dienstreise gezahlt werden. Als Nachweis dient das Fahrtenbuch. Jedoch darf dies nicht zum Missbrauch oder Umgehung dienen. Daher sind KM-Geld und Diäten zum amtlichen Satz der Geringfügigkeit nicht schädlich. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Karin-B.Böhm www.boehmundboehm.at
Verfasst von: Gottfried Rossmann am 25.05.2011 23:25
 


THEMA:  geringfügige Beschäftigung: Fahrtkosten

danke für diese Info. Ich stehe vor dem selben Problem und benötige dazu eine rechtsverbindliche, schriftliche Bestätigung des oA Sachverhalts mit Unterschrift und Stempel.

Bitte zum Zusendun per E-Mail oder  per Fax an 0820 220263703 etwa in der Form

Sehr geehrter Herr Gottfried Rossmann, gem. § 26 ESTG, und somit auch nach dem ASVG, gehören NICHT zu den Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit Reisevergütungen (amtliches KM-Geld), Tages- und Nächtigungsgelder, wenn sie vom Arbeitgeber aus Anlass einer Dienstreise gezahlt werden.  Daher sind KM-Geld und Diäten zum amtlichen Satz der Geringfügigkeit nicht schädlich, dh beim gerinfügigen Einkommen nicht als Einkommen zu rechnen.

Danke

mfg

Gottfried Rossmann

Hausleitnerweg 36F

4020 Linz

Tel: 0676 724 6685

Verfasst von: Anton Posch am 04.10.2014 12:14
 


THEMA:  geringfügige Beschäftigung: Diäten

Hallo zusammen!

Ich war als Kraftfahrer in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis und möchte mich gerne auf diesen Weg erkundigen, ob mir die Tagesdiäten nach der üblichen Verrechnung zustehen?

MfG.

Anton Posch

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