Ich bin in einem Angestelltenverhältnis und arbeite nebenberuflich auf Werkvertragsbasis als Trainerin i.d. Erwachsenenbildung.
Ich hatte etliche Anschaffung dieses Jahr: u. a. Laptop, Drucker, Büroeinrichtung usw.
Meine Frage: kann ich im Zuge der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für den Lohnsteuerausgleich nur die Afa dieser Anschaffungen reinnehmen, oder auch die Anschaffungskosten selbst (lt. Rechnung)? |