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Verfasst von: Gast am 19.11.2009 14:58
 


THEMA:  Anlaufverluste im 4. und 5. Jahr

Meine Frage -

Hauptberuflich bin ich Angestellter -

Ich habe seit 2006 ein Gewerbe für Pressefotografie angemeldet.

Ich hatte im Jahr ca. € 60.-  bis 100 .- Gewinn

in diesem Jahr habe ich die Befähigungsprüfung für das Gebundene Gewebe Berufsfotograf gemacht und deshalb auch mehr Ausgaben als Einnahmen.

Meine Frage:

Darf ich z.b. im 4. und 5. Jahr wieder Verluste schreiben, die mir ja dann von meinem Angestelltengehalt steuerlich abgezogen werden, wenn z.b. ich im 6. Jahr ein Überschuss erwirtschaftet wird, der die Jahre 4 und 5 deckt ?

Oder wird mir das ganze dann als Liebhaberei aberkannt, wenn ich nach dem 3. Jahr Verluste schreibe.

Anmerkung - dass ich ernshaft an einer Gewinnorientierung arbeite leiße sich daraus ableiten, da ich gerade eine Diplomarbeit zum Thema Businessplan in diesem Gewerbe schreibe.

Danke schon im Voraus für die Rückmeldungen

Verfasst von: Gast am 20.11.2009 12:19
 


THEMA:  RE: Anlaufverluste im 4. und 5. Jahr
Lieber Herr M, Wenn Sie bisher pro jahr 60,-- bis 100,-- Gewinn hatten, dann hatten Sie ja keine Anlaufverluste sondern Gewinne? Somit kann hier wohl kaum Liebhaberei unterstellt werden da ja definitiv kein Verlust vorliegt. Somit ist ein Verlust zwischendurch auch nicht schädlich und kann sich durch Geschäftserweiterung etc.ohne weiteres ergeben, ohne dadurch gleich in Lieberhaberei zu kommen. Die Diplomarbeit darüber zu machen,, halte ich nicht für einen Nachweis einer Gewinnorientierung. Viel eher, wenn Sie tatäschlich einen eigenen Businessplan entwickelt haben und sich auch danach verhalten und daraus Entscheidungen treffen sowie eine Kalkulation erstellen ..... Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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