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Verfasst von: Xaver L. K. am 20.11.2009 13:07
 


THEMA:  Reisekosten und Co.: Definitionsunterschiede A <-> D

Guten Tag,

in einem Gespräch mit einem Deutschen Kollegen ist herausgekommen, dass Österreicher und Deutsche unterschiedliche Auffassungen darüber haben, was mit Begriffen wie Reisekosten und Spesen gemeint ist.

Mein österreichisches Verständnis ist (liege ich da richtig?):
- Diäten: "Kostgeld", nach Stunden berechnet
- Aufenthaltskosten: zB Hotelrechnungen
- Reisekosten: Kosten der Verkehrsmittel (Taxi, Flugticket, Kilometergeld) plus An- und Abreisezeiten mit vermindertem Stundensatz (zB bei Weiterverrechnung an den Auftraggeber)
- Spesen: alles andere (zB Trinkgelder)

Deutschland kennt das Wort "Diäten" überhauptnicht. Dort fällt angeblich alles unter "Spesen".

Meine Frage: wenn grenzüberschreitend beauftragt wird, wessen Formulierung zählt dann? Darf mir eine Deutsche Firma, bei der ich "exkl. Spesen" bestelle, auch Diäten der Mitarbeiter weiterrechnen? Und wo kann man verbindlich nachlesen, wie die Begriffe defniert sind?

Danke

Xaver L. K.

Verfasst von: Gast am 23.11.2009 13:02
 


THEMA:  RE: Reisekosten und Co.: Definitionsunterschiede A <->
Lieber Herr Xaver, Reisekosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit Reisen entstehen ... so wie Sie angeführt haben. In Deutschland sind die Diäten vielleicht unter Tagesgelder verstanden? Wenn es um eine Beauftragung und die daraus entstehenden Nebenkosten geht, dann ist erforderlich, dass entweder in den AGBs oder im Auftrag selbst vereinbart wird/wurde, welche Nebenkosten nach welchen Richtlinien entstehen. Andernfalls kam kein gemeinsames Verständnis und damit keine klare Beauftragung zu Stande. Ich würde Ihnen daher empfehlen bei der Firma, die Ihnen Zusatzskosten verrechnet, nach zu fragen, auf welcher vertraglichen Basis diese Kosten verrechnet werden. Wenn Sie "exklusive Spesen" bestellt haben, dann bedeutet das für sich ganz alleine gestellt nicht, dass noch Spesen zusätzlich verrechnet werden dürfen bzw. welche. Das müssen Sie zusätzlich regeln oder - wie gesagt - müsste dies in den allgemeinen Auftrags- oder Geschäftsbedingungen vorgegeben gewesen sein. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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