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Verfasst von: Sabine Paul am 27.11.2009 09:55
 


THEMA:  Auf einem Seminar etwas kaputt gemacht

Ich bin in einer blöden Situation und würde gerne wissen, wie ich das steuerlich machen soll.

Ich bin Einzelunternehmerin und biete Seminare an. Vorgestern habe ich in einem angemeiteten Seminarraum etwas kaputt gemacht, durch eigene Blödheit, nämlich die Fotokamera eines Teilnehmers. Meine Haftpflichversicehrung meinte dazu, daß sie dafür nicht zuständig sind, weils im Rahmen einer geschäftstätigkeit passiert ist und nicht privat, was ich auch nachvollziehen kann, und sie haben mir eine Unternehmenshaftpflichtversicherung nachgelegt, was ich auch heute noch abschließen werde.

Mein Kunde besteht - verständlicherweise - auf Ersatz und gibt mit bis kommenden Dienstag dazu Zeit. Ich kann ihm also den Betrag, der auf seiner Rechnung (vom 15.10.2009) steht, ersetzen, was 1149 Euro sind, oder das Gerät neu kaufen, was auf 999 Euro kommen würde, da die Kamera in der Zwischenzeit billiger geworden ist.

Von meinem Verständnis her müßte das als Betriebsausgabe gerechnet werden, weil ja die Versicherung klipp und kar sagt, daß das nicht privat war, sonst hätten die gezahlt.
Aber wie nehme ich das in die Buchhaltung rein? Also, was was buche ich es, damit ich im Falle einer Steuerprüfung keine Probleme bekomme?

Oder liege ich in der Annahme falsch und ich muß es von dem Geld mitsamt der USt bezahlen, daß mir nach der Steuererklärung geblieben ist?

Verfasst von: andreasdf am 28.11.2009 07:54
 


THEMA:  RE: Auf einem Seminar etwas kaputt gemacht
schadenersatz der sich aus einem fehlverhalten bei ausübung der betriebstätigkeit ergibt, ist ertragsteuerlich abzugsfähig. einfach aufs konto schadenersatz buchen. aber alles gut dokumentieren. umsatzsteuerlich ist dieser echte schadenersatz nicht steuerbar. lg
Verfasst von: Gast am 30.11.2009 13:37
 


THEMA:  RE: Auf einem Seminar etwas kaputt gemacht
Liebe Frau Paul, Wenn sie ihm die Kamera kaufen - was Sie tun können, dann können Sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Kunden aber eine Bestätigung der Übernahme wegen des Schadensfalles geben und geben Sie dies zu ihren Buchhaltungsunterlagen dazu. Das ist alleine schon wegen der Umsatzsteuer die bessere Variante. Die Originalrechnung bleibt bitte unbedingt bei IHNEN. Und eine Betriebshaftpflichtversicherung kann ich nur jedem ans Herz legen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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