Verfasst von:
Frank am
05.05.2010 11:17
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THEMA: Auslandsrechnung |
Guten Tag, bin Einzelunternehmer und verrechne mit UST - hole mir also die VST vom FA zurück.
Wie sieht das aber nun mit Nächtigungskosten (Hotel) im Ausland aus? Kann man diese Rechnungen mit dem Bruttobetrag in die Ausgaben-Einnahmenrechnung hineinnehmen?
Vielen Dank für eine Info! mfg Frank
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Verfasst von:
Bettina am
05.05.2010 20:08
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THEMA: Auslandsrechnung |
Innerhalb der EU können Sie sich die Vorsteuer ab einem Mindestbetrag von EUR 50,-- über das Finanzonlinemodul für vorsteuerrückerstattung zurückholen. Ansonsten ist ausl. MwSt als Aufwand zu buchen und stellt eine Ausgabe dar. Grüsse |
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Verfasst von:
Werner am
23.06.2010 06:23
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THEMA: Auslandsrechnung |
Guten Morgen!
Wenn man etwas aus dem Ausland (zB. Deutschland) "muss" oder "kann" man sich dann die MwSt zurückholen?
Besten Dank. Werner B.
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