Verfasst von:
Markus Schwaiger am
06.06.2010 22:37
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THEMA: Freier Dienstvertrag + Normaler Diensvertrag |
Folgende Situation für 2010:
bis mai: freier DV mit ca. 500 EUR / Monat ab Juni: Angstellten DV mit ca. 1900Brutto/Monat
Bezug von Studien und Familienbeihilfe.
Ich stehe nun vor dem Problem der Zuverdienstgrenzen für die Studien und Familienbeihilfe.
Beim freien DV konnte ich die letzten Jahre (mit mehr einkommen als 2010) soviel geltend machen (KMGeld, Telefon...) das ich locker drunter war, daher mein Gewinn ber E-A-Rechnung war drunter. Wie ist das jetzt beim normalen DV: Kann ich hier auch kosten abschreiben, oder zählt beim einkommen im sinne der beihilfen wirklich das bruttogehalt, d.h. egal was ich absetzte es bringt mir für die zuverdienstgrenze nichts ??
danke und mfg Markus S.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
07.06.2010 13:37
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