Verfasst von:
markus am
08.07.2010 08:59
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THEMA: Buchhaltung GesnbR |
Guten Tag
muss ich für meine GesnbR eine Einnahmen / Ausgaben Rechnung machen und müssen die 2 Gesellschafter, die ja beide im Grunde Einzelunternehmer sind dann noch extra eine E/A machen?
Gibt es irgendwas zu berücksichtigen, wenn wir uns Geld auszahlen? Einfach in unsere E/A eintragen und fertig oder?
Danke schonmal
LG
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
08.07.2010 10:00
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THEMA: Buchhaltung GesnbR |
Ja, Sie müssen f.d.GsbR eine EA-Rechnung erstellen. Für die Gesellschafter nicht.Hier wird nur der Gewinnanteil in die Einkommensteuererklärung aufgenommen. Privateinlagen oder-entnahmen müssen beinm EA-Rechner nicht verbucht werden.
www.steuerbratung-weiss.at |
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Verfasst von:
markus am
08.07.2010 10:16
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THEMA: Buchhaltung GesnbR |
ah ok
wenn ich das richtig verstehe, reicht eine E/A für die GesnbR.
Wenn ich aber neben der GesnbR auch noch weitere Einnahmen habe? Die muss ich doch auch dokumentieren.
Bzgl der Auszahlung: Hier dokumentiere ich in der E/A einfach eine Privatentnahme und diese wird dann mit meiner Einkommenssteuererklärung versteuert?
Vielen Dank
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
08.07.2010 16:10
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THEMA: Buchhaltung GesnbR |
Lieber Herr Markus,
oftmals ist es so, dass 2 Einzelunternehmer dann noch zusätzlich gemeinsam eine GnbR gründen.
Dann gibt es für die GnbR eine Einnahmen-Ausgabenrechnung und der Gewinn/Verlust wird dann von jedem Gesellschafter in die Einkommensteuererklärung aufgenommen.
Wenn Sie darüber hinaus als Einzelunternehmer noch Einnahmen- und Ausgaben haben, dann fertigen Sie dafür eine eigene Einnahmen-Ausgabenrechnung an und ermitteln den Gewinn davon. Beides zusammen ist dann Ihr Einkommen aus Gewerbebetrieb (einmal als Unternehmer, einmal aus Beteiligung).
Wenn Sie aber NUR Gesellschafter der GnbR sind und haben DAFÜR Ausgaben gemacht, die Sie aber nicht in der GnbR einfließen lassen wollten, dann sind diese Ausgaben in der "Einkommensteuererklärung" der GnbR als Sonderbetriebsausgaben bei Ihnen dar zu stellen.
Die reine "Geldentnahme" aus der GnbR ist für die Einkommensermittlung und steuerlichen Berechnung im Normalfall nicht relevant.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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