Verfasst von:
Angela am
12.07.2010 18:48
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THEMA: Gastvortragender |
Ein Gastvortragender (Wohnsitz Deutschland mit österr. Sozialversicherungsnr. und Steuernummer - beides in der Honorarrechnung angeführt; kein DBA) stellt die Rechnung ohne MWSt. Ist der nun beschränkt steuerpflichtig oder müsste er mir die MWSt in Rechnung stellen, da er ja auf Grund der oben angeführten Angaben irgendwo in Österreich einer Tätigkeit nachgeht (= zähle ich zu feste Betriebsstätte/Einrichtung).
Kompliziert, ich weiß :) LG |
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Verfasst von:
andreasdf am
13.07.2010 12:35
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THEMA: Gastvortragender |
Du darfst USt nicht mit ESt verwurschteln. Eine umsatzsteuerliche
Betriebsstätte wird der Vortragende in der Regel nicht haben.
Leistungsort bestimmt sich nach § 3a Abs 11 lit a UStG (Vortrag als
wissenschaftliche, unterrichtende oder unterhaltende Leistung). Bei
Vortrag in Österreich steuerbar und steuerpflichtig in Österreich,
jedoch gemäß § 19 Abs. 1 UStG Übergang der Steuerschuld auf den
Leistungsempfänger, wenn der Vortragende in Österreich weder Wohnsitz,
gewöhnlichen Aufenthalt noch Betriebsstätte hat.
Was meinst du mit "kein DBA"? Zwischen Ö und D gäbe es ein DBA. Oder ist
er in einem ganz anderen Land ansässig?
Eventuell estlich Steuerabzug nach § 98.
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Verfasst von:
Angela am
14.07.2010 14:57
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THEMA: Gastvortragender |
"kein DBA" damit meinte ich, dass keine ausreichende Dokumentation vorliegt, bezüglich Anwendung "Entlastung an der Quelle". Da ich auf Nummer sicher gehen wollte, habe ich nun Steuerabzug nach § 98 (25% Übernahme des Steuerbetrages) angewendet.
Vielen Dank. |
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