Verfasst von:
Markus F. am
02.08.2010 19:30
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THEMA: SVA Nachberechnung, Absetzbarkeit wenn selbständige Tätigkeit bereits beendet wurde |
Guten Tag, ich habe hier im Forum gelesen, dass eine Sozialversicherungs(nach)zahlung den Gewinn erst in dem Jahr, in dem sie geleistet wird verringert, d.h. erst nachträglich.
Wie verhält es sich nun, wenn die selbständige Tätigkeit im Folgejahr in welchem die Nachzahlung geleistet wird bereits aufgegeben wurde? Kann ich die Nachzahlung in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen? Oder gibt es hier eine andere Möglichkeit?
Immerhin hätte ich ja im Vorjahr weniger Einkommenssteuer bezahlt, wenn die Sozialverischerungsbeiträge gleich gepasst hätten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, mfG Markus
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
05.08.2010 10:16
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THEMA: SVA Nachberechnung, Absetzbarkeit wenn selbständige Tätigkeit bereits beendet wurde |
Lieber Herr Markus,
Sie erstellen für die nachträglichen Ausgaben aus einer ehemaligen selbständigen Tätigkeit eine "Bilanz" mit Abschluss des Jahres der Betriebsaufgabe. Darin erfassen Sie bereits alle Ausgaben, die noch kommen aber eben noch nicht bezahlt wurden. Damit werden diese Ausgaben bereits im Jahr der Betriebsaufgabe als Ausgabe wirksam. Sollte unerwartet noch eine Nachbelastung erfolgen, dann können Sie im dem jeweiligen Jahr noch eine entsprechende Einkommensteuererklärung abgeben.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at |
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