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Verfasst von: zm am 26.08.2010 13:55
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung / Aufwand f. Heimfahrten
Guten Tag!

Szenario:
Mein Lebenspartner u. ich arbeiten in Graz u. haben dort eine gemeinsame wohung. unser hauptwohnsitz ist im burgenland (leben bei den eltern).
wir pendeln jedes wochenende.

Kann ich die Wohnung od. die heimafahrten steuerlich absetzen?
danke!

mfg
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.08.2010 12:02
 


THEMA:  Doppelte Haushaltsführung / Aufwand f. Heimfahrten

Liebe zm,

Wenn Sie am Wochnende zu den Eltern fahren, dann gilt das nicht als doppelter Wohnsitz. Wenn Sie in Graz mit Ihrem Lebensgefährten wohnen, dann zählt das als Ihr Wohnsitz im Mittelpunkt Ihre Lebensinteresses..

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

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