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Verfasst von: Olivia Huber am 21.09.2010 21:08
 


THEMA:  Dringende Frage

Hi!

 

Ich hab vor zwei Jahren für 2007 eine Steuererklärung gemacht, weil ich freie Dienstnehmerin bei einer Firma war. Jetzt hab ich 5900 Euro Einkommen in dem Jahr laut Bescheid vom Finanzamt.

Mein Problem ist, dass ich mit 6000 Euro eine Förderung bekommen würde, die ich sonst nicht bekomme.

Sprich: ich brauche irgendwoher noch etwa 150 Euro Einkommen.

Jetzt hab ich mal bei eBay geschaut und gesehen, dass ich 2007 zur Vorweihnachtszeit zwei Handys und eine Kaffeemaschine auf eBay verkauft habe. Damit hätte ich genau 157 Euro. Kann ich die jetzt noch dem Finanzamt nachmelden um damit eine Wiederaufnahme zu erwirken und dann einen Bescheid von über 6000 Euro Einkommen zu erhalten?

Oder laufe ich mit so einer Nachmeldung Gefahr, dass man mir Gewerbsmäßigkeit oder sonst was vorwirft? Die auf eBay verkauften Sachen waren allesamt gebraucht.

Irgendwo hab ich mal gelesen, dass Einnahmen von solchen Verkäufen von unter 700 Euro gar nicht in die Erklärung reinzunehmen sind. Würde das hoffentlich für die eBay-Verkäufe nicht auch zählen, oder?

 

Bitte um Hilfe! Vielen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.09.2010 00:44
 


THEMA:  Dringende Frage

Sie könnten schlafende Löwen wecken.

Auch der Handel m. Gebrauchtwaren ist steuerpflichtig.

Haben Sie nicht für jemanden ein Leistung erbracht und dafür Geld erhalten oder etwas vermittelt und dafüt Provision bekommen?

Verfasst von: Olivia Huber am 22.09.2010 07:27
 


THEMA:  Dringende Frage

Danke, Frau Weiß! Meinen Sie mit schlafende Löwen wecken, dass die Finanz dann das eBay-Konto genau prüfen wird?

Kann die Vermittlungsprovision auch familienintern (von meinem Vater für die Vermittlung eines einmaligen Autoverkaufs) sein?

Verfasst von: Olivia Huber am 22.09.2010 07:53
 


THEMA:  Dringende Frage

Hallo Frau Weiß!

 

Ich hab gerade noch nachgesehen - der Autoverkauf war schon im Jahr 2007. Da wird das nicht mehr gehen.

Aber ich hab im Jahr 2008 meiner Frisörin die Kundenkarteikarten digitalisiert (Adressen ins Excel übertragen). Dafür hab ich 200 Euro bekommen. Beleg hab ich dafür keinen. Aber ich kann das Datum der Übergabe rausfinden und einen nachschreiben. Würde das passen? Oder läuft da die Frisörin Gefahr, dass sie den Beleg nicht als Ausgabe verbucht hat und deswegen bestraft oder nachgeprüft wird? Hätte mich die Frisörin deswegen anmelden oder beschäftigen müssen?

Verfasst von: Olivia Huber am 22.09.2010 07:54
 


THEMA:  Dringende Frage

DANKE für Ihre Unterstützung, Frau Weiß!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.09.2010 13:43
 


THEMA:  Dringende Frage

Die Frisörin bekommt kein Problem.Aber das war ja 2008.Sie brauchen das Einkommen aber 2007?

Verfasst von: Lindner Anneliese am 23.09.2010 18:48
 


THEMA:  kindererziehungszeiten
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