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Verfasst von: Claudia R. am 07.10.2010 12:43
 


THEMA:  Miniverdienst als Texter

Wenn man im Internet Texte für einen Onlineanbieter verfasst und diese bezahlt werden (sagen wir mal zwischen 30 und 50 Euro im Monat wenns gut geht) müsste man für diese Tätigkeit dann bereits eine Gewerbeberechtigung haben? Gilt die Freigrenze beim Nebenverdienst von 730,-- auch wenn man gar keine Lohnsteuer bezahlt weil Teilzeitbeschäftigt oder Geringfügig?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.10.2010 11:31
 


THEMA:  Miniverdienst als Texter

1.)theoretisch :Ja

2.)Wenn Ihr Jahreseinkommen insgesamt unter 11.000,-- bleibt,dann sind Sie nicht einkommensteuerpflichtig.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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