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Verfasst von: Klaus Maier am 28.10.2010 11:47
 


THEMA:  Eingetragener Unternehmer UND geringfügige Beschäftigung bzw. Teilzeit

Guten Tag!

Ich betreibe als eingetragener Unternehmer einen Handel mit technischen Produkten und möchte zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung annehmen (eher hobbymässig).

Sehe ich das richtig, dass dieser zusätzliche Verdienst (ca. 5.000 EUR/Jahr) voll auf meinen Gewinn aus dem Handelsunternehmen hinzugerechnet wird. Heisst das also, dass ich z.B. wenn ich 25.000 EUR Gewinn mache, dann eben 30.000 EUR (abzüglich den "freien" 11.000 EUR) versteuern muss? 

Wie würde das aussehen wenn sich diese geringfügige Beschäftigung auf z.B. einen Halbtagsjob ausweitet und ich sagen wir einmal 1.000 EUR brutto monatlich verdiene. Da fällt schon Lohnsteuer und Sozialversicherung an. Wird dann ebenfalls der reine Nettoverdienst dem Gewinn hinzugerechnet (wenn meine obige Vermutung stimmt)?

Gibt es sonst noch etwas Wichtiges was man bei beiden Varianten beachten müsste?

Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

mfg

Klaus Maier

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.10.2010 15:32
 


THEMA:  Eingetragener Unternehmer UND geringfügige Beschäftigung bzw. Teilzeit

1.Ja da liegen Sie richtig.

2.es wird das Bruttogehalt abzüglich Sozialvers.hinzugerechnet und von der daraus ermittelten Einkommensteuer,die Lohnsteuer wieder abgezogen.

www.steuerberatung-weiss.at

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Verfasst von: naomi silber am 31.10.2010 10:06
 


THEMA:  Eingetragener Unternehmer UND geringfügige Beschäftigung bzw. Teilzeit

setzen sie sich mit ihrem steuerberater zusammen...da gibt es einiges zu bedenken damit sie klug handeln...zb im bezug auf die sozialversicherung bie selbststädigen und angestellten....wann entfällt was? usw. angestellten geht vor selbstständigen - es entfällt also ein teil der gewerbl. wirtschaft versicherung. ....

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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