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Verfasst von: Helmut Bruno am 15.12.2010 10:59
 


THEMA:  GMBH: Auffüllen der nicht einbezahlten Stammeinlage

Hallo!

Ich habe eine allgemeine Frage zu einer GmbH, wo der 100% alleinige Gesellschafter bei Gründung die € 35.000,-- nur zur Hälfte einbezahlt hat.

Wenn das Geld der GmbH langsam in der Startphase zu Ende geht, kann er ja bis zur Höhe von € 35.000,-- ohne steuerliche Konsequenzen Gelder in die GmbH einzahlen? Es wird dann ja nur gebucht: Bank / aussenstehende Einlage.

Ist diese Überlegung richtig?

Wenn über die € 35.000,-- vom Gesellschafter in die GmbH was einbezahlt wird - was hat das für Konsequenzen?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

 

 

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 15.12.2010 19:20
 


THEMA:  GMBH: Auffüllen der nicht einbezahlten Stammeinlage

Hallo Helmut,

das Auffüllen des Stammkapitals ist gesellschaftsteuerpflichtig (1% vom einbezahlten Betrag). Das Gleiche gilt für Erhöhungen des Stammkapitals oder Gesellschafterzuschüsse. Als Alternative dazu könnte man der GmbH ein Gesellschafterdarlehen geben. Darlehensverträge sind ab 2011 nicht mehr gebührenpflichtig.

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch

 

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