Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Taxer Mark am 15.12.2010 14:04
 


THEMA:  Absetzbarkeit Zinsen aus übernommenen Haftungen

Ich war Beteiligt an einem Unternehmen, das in den Konkurs geführt wurde (2002). Als Geschäftsführer trug ich unter Anderem für einen Kontokorrentrahmen die Haftung, mit der Bank erfolgte ein Ausgleich, hierfür habe ich privat einen Kredit übernommen und diesen in den letzten 4 Jahren zurückgezahlt. Die Zinsen per Jahr lagen bei ca. EUR 2500.-

Für diesen Zeitraum habe ich (Angestellter) noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht, da ich nicht wußte, ob noch Forderungen nachkommen.

Nun zu meinen Fragen:

1) Ich habe gehört, dass die Zinsen absetzbar sind, da eine Fremdschuld übernommen und getilgt wurde -> Korrekt?

2) Was muß ich beachten -> Gibt es Limits?

3) Wie werden diese Zinsen in der Arbeitnehmerveranlagung angeführt?

Vielen Dank für Tipps/ Information - Ich will das Thema endlich abschließen.

Mark

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 15.12.2010 15:20
 


THEMA:  Absetzbarkeit Zinsen aus übernommenen Haftungen

1)Ich glaube nicht, dass Ssie damit durchkommen werden.

3)Sie müssten eine Einkommesnteuererklärung abgeben.Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ist das nicht möglich.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.76 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.