Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Kornberger Gerhard am 10.02.2011 11:14
 


THEMA:  Angestellter und eigenes Gewerbe

Hallo,

ich habe eine Frage die ich durch google noch nicht wirklich beantwortet bekommen habe.

Ich bin in einem Unternehmen als Angestellter eingestellt und natürlich danach bezahlt. Da ich mir aber gerne nebenbei etwas dazuverdienen möchte mittels Onlineshop und Verkauf von div. Produkten auf B2B Basis und ich dazu wohl einen Gewerbeschein benötige (denn ich aus einer alten Tätigkeit noch besitze und stillgelegt habe) frage ich mich jetzt wie das steuerlich für mich aussieht.

Werde ich getrennt behandelt?

Also der Angestellte Kornberger Gerhard und der Unternehmer Kornberger Gerhard? Oder werden meine Einkünfte von unselbstständiger und selbstständiger Arbeit zusammengerechnet und ich muss danach die Steuern zahlen?

Zahlt sich so etwas bei kleineren Beträgen überhaupt aus? Wobei ich jetzt ja noch nicht weiss wie hoch mein Umsatz sein kann. Je nach Erfolg zwischen 0 - 14.000 Euro Jährlich. Mir wurde mal von einem Laien erklärt wenn ich angestellt bin und nebenbei selbstständig das ich rechnen kann das 70 Prozent meiner selbständigen Einkünfte ans Finanzamt wandern - Stimmt das?

Gibts sonst noch wichtige Punkte zu beachten?

Vielen Dank im Vorraus.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.02.2011 17:28
 


THEMA:  Angestellter und eigenes Gewerbe

Es werden alle Einkünfte zusammengerechnet.

Wenn Sie  m. den gewerbl. Einkünften nicht sozialversicherungspflichtig werden, dann müssen Sie im Durchschnitt m. ca 30% Steuerbelastung rechnen.  

Wenn Sie auch Sozialvers. zahlen müssen, dann kommen nochmals 26% dazu.

Sammeln Sie möglichst viele Betriebsausgaben!

www.steuerberatung-weiss.at

Kostenlose Erstberatung

01 533 16 37

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.15 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.