Ich nehme an, dass Sie für Ihren Gewerbebetrieb, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen:
d.h.Sie setzen Ihre betrieblichen Ausgaben in dem Jahr als BETRIEBSAUSGABE ab, in dem Sie sie zahlen.
Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.Keine Arbeitnehmerveranlagung.
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