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Verfasst von: Gerhard am 21.02.2011 10:20
 


THEMA:  EBay

Bin Angestellter und voll beschäftigt. Zusätzlich habe im letzten Jahr bei EBay über 4000 Umsatz gemacht, Reingewinn ca. 400 Euro. Nun möchte ich den Jahresausgleich machen und möchte fragen ob beim FA der Gewinn oder Umsatz versteuert werden und ob eine detaillierte Einnahmen/Ausgaben Rechnung vorgelegt werden muß? Ist es außerdem notwendig/sinnvoll ein Kleinstgewerbe anzumelden? Bis jetzt habe ich privat zu privat verkauft.

  

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.03.2011 16:52
 


THEMA:  EBay

Lieber Herr Gerhard,

Sie haben einen VEranlagungsfreibetrag von EUR 730,--. Damit Sie diesen Gewinn nachvollziehbar ermittlen können, müssen Sie so und so jedenfalls eine EA-Rechnung erstellen.

Gerade wenn Sie im Internetshop beschäftigt sind, dann kann es schon vorkommen, dass das Finanzamt Ihre Einträge findet und eine Anfrage an Sie stellt, wenn Sie in den Jahreserklärung nichts dazu angeben.

Im bereich der sozialversicherung sind sie so und so verpflichtet eine Meldung zu erstatten und auch in den Gewerbebehörden sind Sie verpflcihtet einen Gewerbeschein zu lösen! Dadurch werden die Registrierungsverfahren bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt automtatisch ausgelöst.

Und - privat an Privat ... wenn Sie Ihre Leistungen/Waren im Internet öffentlich anbieten und nciht nur Ihrem Hausnachbarn zufällig etwas Gebrauchtes entgeltlich überlassen, dann sind Sie gewerblich tätig ... vom Unternehmer an den Privaten  :o)

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at
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