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Verfasst von: Markus Meier am 23.03.2011 13:55
 


THEMA:  Einkommenssteuervorauszahlung, kann ich diese rückfordern?

Hallo!

Ich war das ganze Jahr 2009 und 2010 bis Juni neben meiner Hauptbeschäftigung, nebenbei geringfügig beschäftigt und musste Einkommenssteuer nachbezahlen. Infolgedessen wurde mir ein Bescheid für vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlungen zugestellt. 2010 habe ich insgesamt 4 mal gezahlt und die erste Teilzahlung im Jahr 2011. Nun habe ich um Einstellung der Vorauszahlungen gebeten, was auch genehmigt wurde.

Da ich gerade beim Machen meiner Arbeitnehmerveranlagung bin, frage ich mich, ob ich zuviel geleistete Vorauszahlungen rückfordern kann und wo ich sehe, wieviel das ist? Eigentlich müsste ich ja ein Guthaben haben, da ich ja nur bis 31.06. 2010 angestellt war, aber die vollen Vorauszahlungen im Jahr 2010 und die erste im Jahr 2011 geleistet habe.

Ich hoffe, irgendjemand schafft es, mir Klarheit zu verschaffen.

Danke!

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 24.03.2011 07:36
 


THEMA:  Einkommenssteuervorauszahlung, kann ich diese rückfordern?

Im Finanzonline kann man die Lohnzettel der Vorjahre abrufen. Unter Steuerakt und Druckansicht sieht man sowohl Bruttobezug als auch die bezahlte Lohnsteuer. Diese anrechbare Lohnsteuer wird bei der Veranlagung des Jahres berücksichtigt und es sollte sich dann eine Gutschrift ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

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