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Verfasst von: sonnenblume am 31.03.2011 09:54
 


THEMA:  Lebensversicherungen als Tilgungsträger!!

Hallo! Ich habe betr. meiner Lebensversicherung eine Frage...Wenn ich diese Lebensversicherung ausschließlich dafür abgeschlossen habe, um eine Sicherheit für meinen Kredit zu bieten, kann man diesen dann absetzen??? Und was wäre, wenn ich einen Fremdwährungskredit habe und diese fondsgebundene LV als Tilgungsträger dient? Ich glaube nämlich, dass man dies dann nicht absetzen kann - was ist jedoch, wenn ich das nun schon einige Jahre getan habe - das FA dies akzeptiert hat? Muss ich etwas nachzahlen, sobald ich die LV (Er- und Ableben) ausbezahlt bekomme? Danke im Voraus!

 

Verfasst von: andreasdf am 31.03.2011 10:09
 


THEMA:  Lebensversicherungen als Tilgungsträger!!

Was ist das für ein Kredit? Betrieblich oder privat?

Bei einem betrieblichen Kredit kann der Zinsenanteil uU Betriebsausgabe sein.

Verfasst von: sonnenblume am 31.03.2011 10:15
 


THEMA:  Lebensversicherungen als Tilgungsträger!!

Privat...es geht um Eigentumswohnung...

Verfasst von: andreasdf am 31.03.2011 11:23
 


THEMA:  Lebensversicherungen als Tilgungsträger!!

Hab dein Posting grad nochmal gelesen, geht es hier um 2 verschiedene Lebensversicherungen?

Also eine Lebensversicherung auf das Ableben ist steuerlich abzugsfähig als Sonderausgabe.

Eine Kapitalversicherung auf das Er- und Ableben ist (zu 99%) nicht abzugsfähig. Die Ausbezahlung ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig.

Wenn du die LV auf das Er- u Ableben bisher in der StE drinnen hattest, war das falsch. Inwiefern wurde es vom Finanzamt akzeptiert? Oder wurde es nur nicht bemerkt? 

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