Liebe Frau Hochweis,
Ich planne mich Selbständig zu machen und eine Selbständige Tätigkeit nebenbei auszuüben. Mein Ziel ist möglichst wenig Steuer und kein SVA zu zahlen.
Die Tätigkeiten die ich planne auszuüben, kann unter dem Freie Gewerbe zugeortnet werden:Handelsagentur und Handelsgewerbe.
Ich wurde bei einer Consultant informiert dass , da ich Selbständige Tätigkeit nebenbei ausüben werde, kann ich mich bei SVA befreien und sobald ich unselbständig weiter arbeite, zahle ich kein SVA, egal ob ich kleinunternehmer bin oder nicht. Ich hätte gerne wissen on diese Information richtig ist.
Vielen Dank im Voraus.