Das Neufög bzw. Neugründungs-Förderungsgesetz räumt Ihnen Begünstigungen bei Gebühren und Abgaben ein, vor allem Gewerbeanmeldung und Lohnnebenkosten für Mitarbeiter werden entlastet.
Die Wirtschaftskammermitgliedschaft begründet auch die Verpflichtung zur Bezahlung der Grundumlage.
Normal erkennt man diese am Logo der WKO, der Bezeichnung Ihres angemeldeten Gewerbes sowie der Bezeichnung Grundumlage 2012.
Bei falschen Erlagscheinen meinen Sie wahrscheinlich Werbeunternehmen, die sich um eine Eintragung in ein Branchenverzeichnis bemühen. Diese erkennt man meistens an einem unangemessen hohen Preis, also von 300 Euro aufwärts.
Für Rückfragen bzw. ein Erstgespräch stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |