Wenn Ihr Umsatz unter 30.000 Euro pro Jahr liegt und Ihre Kunden Privatkunden sind, können Sie die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung, Sie haben daher auch keinen Vorsteuerabzug.
Als Betriebsausgaben kommen zum Beispiel folgende Ausgaben in Frage: Miete für das Studio, Betriebskosten, Sozialversicherung, Telefon, Internet, Inserate, KFZ-Kosten, Grundumlage, betriebliche Versicherungen... Bei Anschaffungen gilt, dass Wirtschaftsgüter bis 400 Euro sofort absetzbar sind und ab 400 Euro über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben sind, z.B. ein Laptop um 900 Euro wird auf 3 Jahre abgeschrieben, jedes Jahr können 300 Euro als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Eine Mitversicherung ist möglich, wenn man im gleichen Haushalt lebt.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |