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Verfasst von: Heinz Wien am 22.08.2013 10:34
 


THEMA:  Mietkauf - Zweitbezug/Drittbezug der Wohnung - Absetzen von Sonderkosten - Schaffung von Wohnraum

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich würde bitte interessieren, wie es mit den Sonderkosten bei Mietkauf als Zweit/Drittbezug aussieht.
Es fallen ja hier der Finanzierungsbetrag/Grundkostenanteil an, der ja gebunden ist. Auch monatliche Zahlungen des Landesdarlehens finden statt, kann das auch der Zweit / Drittmieter diesen einmaligen Betrag (Grundkosten) und die monatlichen Rückzahlungen als Sonderkosten für Schaffung von Wohnraum absetzen oder gilt das nur für den Erstmieter/Erstbezug?

Der Tatbestand des Wohnungserwerbs ist auch beim Zweit/Drittmieter gegeben?

 

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Heinz Wien

 

 

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