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Verfasst von: Elisabeth am 17.01.2014 12:06
 


THEMA:  KM-Geld absetzen, auch wenn ich es vom Kunden bekommen habe?

Hallo, ich führe neuerdings Trainings in den Bundesländern durch und die Auftraggeber erstatten mir die Fahrkosten in der höhe des amtlichen KM-Geld-Satzes. Frage 1: Ich nehme an, ich versteuere diese als Einnahme ganz normal? Frage 2: Der Auftraggeber erstattet mir die Fahrtkosten - kann ich diese Fahrten trotzdem steuerlich nach dem km-Geld absetzen? Mein Gedankengang ist: Der Auftraggeber bezahlt mir die Spesen/Kosten für die Anfahrt - nach welchem Satz, ist Übereinkunftssache, in dem Fall eben der KM-Geld-Satz, und ich versteuere es als Teil meines Einkommens. Also kann ich auf der andren Seite auch diese Fahrten bei meiner Einkommensteuer absetzen. Aber stimmt dieser Gedankengang? LG Elisabeth

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.01.2014 17:49
 


THEMA:  KM-Geld absetzen, auch wenn ich es vom Kunden bekommen habe?

Ja, aber Sie brauchen ein Fahrtenbuch als Nachweis.

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