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Verfasst von: anji am 24.03.2014 14:13
 


THEMA:  Doppelbesteuerung Österreich/Kroatien

Hallo,
habe eine kurze Frage zum Thema Steuern und grenzüberschreitende Fälle.
Ich war 2013 sowohl in Österreich als auch in Kroatien unbeschränkt steuerpflichtig. In Österr. habe ich gearbeitet bis ca. Mitte des Jahres, seit 1.7 ist mein Lebensmittelpunkt in Kroatien. In Kroatien habe ich nichts verdient, in Österreich schon. Nun mal angenommen ich habe in Österr. 15 TEUR verdient und davon 3 TUR als ESt bezahlt. Kann mir mal jemand sagen, ob und wieviel ungefähr ich an Steuer in Kroatien zu zahlen habe? Ich bin total mit all diesen Berechnungs/Anrechnungs/Progressions.etc - methoden verloren... :( Oder muss ich vll nichts zahlen, weil ich doch in Kroatien nichts verdient habe?
Besten Dank und VG!

Verfasst von: Johanna am 28.03.2014 12:11
 


THEMA:  Doppelbesteuerung Österreich/Kroatien

Die Progression ist erst ein Thema, wenn es sich um 2 oder mehrere Einkünfte handelt. 

Bei Wohnungswechsel zum 1. 7. kann schwerlich ein Überwiegen des Lebensmittelpunktes automatisch angenommen werden.  

Es hängt beim Doppelbesteuerungsabkommen aber auch von der Staatsbürgerschaft ab, doppelte Steuer gibt es aber nie. Als Kroate dürfen Sie nicht schlechtergestellt werden als andere Kroaten. Und das kann bei niedrigerer Steuerfreigrenze auch heißen, dass die Differenz nachversteuert wird.

Im Einzelfall hilft nur ein Beratungsgesprächh.

LG Johanna

 

 

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