Liebes Steuerberater-Team,
ich habe im Vergangenen Jahr verschiedene Tätigkeiten ausgeführt, darunter Teilweise auch Honorarnoten für private Nachhilfe erhalten.
Unter der Rubrik "Lohnzettel" sind drei Meldungen der Art "W" und eine Meldung der Art "L1". Bei welcher Kennzahl trage ich nun was genau ein? Wo trage ich die Honorarnoten, die ich erhalten habe ein? Sollte ich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Honorarnoten machen?
Trage ich bei "Erträge/Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind - EKR 40-44" Kennzahl 9050 die Summe von den Tätigkeiten der Art "W" ein?
Muss ich dann meine übrigen Honorarnoten bei Kennzahl 9040 "Erträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) ohne solche, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind - EKR 40-44 - einschließlich Eigenverbrauch (Entnahmewerte von Umlaufvermögen)" eintragen?
Ich bin leicht verwirrt und verunsichert, herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
MfG Alexander |