Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte neben meine unselbstständigen tätigkeit eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Erstellung von Homepages und zustätzlich Beratung in Angelegenheiten wie z.B. was ist famiilenbeihilfe wer hat anspruch, kinderbetreungsgeld,. etc. Muss ich dafür eine Gewerbe anmelden; wenn ja welche? oder reicht es wenn ich ohne Gewerbeschein eine Jahreserklärung abgebe wo meine jährlichen Honorarnoten drinnen sind?
Danke für die Antworten! |