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Verfasst von: Andreas am 05.05.2014 15:57
 


THEMA:  Erklärungswechsel

Guten Tag! Ich war im Jahr 2013 vollzeit unselbständig beschäftigt und habe zusätzlich auf Basis eines Werkvertrages ca. € 1.700 Gewinn erzielt. Grundsätzlich ist mir bewusst, dass ich durch die Überschreitung der Grenzwerte eine Einkommenssteuererklärung abzugeben habe und möchte das online durchführen - dazu ist offenbar ein Erklärungswechsel notwendig.

Meine Frage ist: Ist der Vorgang "Erklärungswechsel" bereits mit dem Einbringen der Einkommenssteuererklärung gleichzusetzen oder wird daraufhin lediglich das entsprechende Formular zur "Einkommenssteuererklärung" freigeschaltet (dzt. ist nur das Formular zur "Arbeitnehmerveranlagung" verfügbar)? D.h. kann ich nach Einbringen des Antrags auf "Erklärungswechsel" (wo bereits Umsätze/Gewinn angegeben werden) noch Sonderausgaben/Werbungskosten, die mein UNSELBSTÄNDIGES Dienstverhältnis betreffen, angeben? Besten Dank! Andreas

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.05.2014 16:01
 


THEMA:  Erklärungswechsel

Sie müssen die Sonderausgaben und Werbungskosten in die Einkommensteuererklärung aufnehmen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Andreas am 05.05.2014 16:15
 


THEMA:  Erklärungswechsel

Vielen Dank für die rasche Antwort! Das ist mir bewußt, nur finde ich derzeit noch kein entsprechendes Formular, wo ich diese Positionen angeben könnte (außer in der "Arbeitnehmerveranlagung", diese ist jedoch nicht relevant). Meine Frage bleibt: bedeutet der Antrag auf "Erklärungswechsel" lediglich, dass das Formular zur "Einkommenssteuererklärung" freigeschaltet wird oder ist der Antrag auf "Erklärungswechsel" schon der "Einkommenssteuererklärung" gleichzusetzen?

Verfasst von: andreasdf am 08.05.2014 06:56
 


THEMA:  Erklärungswechsel

Erklärungswechsel ist nur die Freischaltung des Formulars. 

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