Bedeutet das, dass von einer Gesamtzahlung von zB 200.000 EUR in einem Kalenderjahr nur 2.920 EUR steuerlich geltend gemacht werden können???
Kann der Betrag nicht zB in der Höhe des üblichen Abschreibungssatzes von 1,5% p.a., dh jährlich 3.000 EUR, geltend gemacht werden?
MfG
Manfred |