Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Robert am 02.06.2014 18:57
 


THEMA:  Besteuerung Überstundenzulage bei ZA

Mein Klient arbeitet als Spitalsarzt und verrichtet daher viele Stunden mit Zulagen nach §68 Absatz 1.

Bei Zeitausgleich der Überstunde entfällt ja die Steuerbegünstigung der Zulage, jedoch was passiert wenn die Überstunde vom Dienstnehmer geteilt wird und nur zu Hälfte auf einem ZA Konto landet und die zweite Hälfte mit der Zulage 2 Monate später ausbezahlt wird? Kann diese Hälfte steuerfrei bis 360€ belassen werden?

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.217 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.