Hallo!
Wie muss ich einen innergemeinschafltichen Erwerb in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reinschreiben?
Auf der Rechnung ist ja nur ein Netto-Betrag. Muss dieser einfach bei Netto und Brutto in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung rein, oder muss ich mir selbst die Steuer rausrechnen und dann mit den ausgerechneten Netto, Brutto und USt-Beträgen reinschreiben?
Viele Grüße |