Nur, wenn sie auch als Selbständiger bei der SVA versicher waren - je nachdem wieviel sie als Musiker verdient haben, waren sie möglicherweise über der Pflichtversicherungsgrenze der SVA und wären somit dort Sozialversicherungspflichtig gewesen. Es sollte naheliegend sein, daß eine Pensionsanspruch aus einer Taätigkeit nur dan geltend gemacht werden kann, wenn daraus zuvor auch SV-Beiträge geleistet wurden - die gezahlte Einkommensteuer hat damit nichts zu tun.
Ob Sie die letzten 14 jahre versicherungstechnisch bei der SVA noch einmal aufrollen können (wollen), die Beträge nachzahlen können, und Ihnen daraus ein Pensionsanspruch erwächst kann ich Ihnen leider nicht sagen. |