Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Veronika am 12.10.2014 15:34
 


THEMA:  E1 oder L1 abgeben?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war im Jahr 2014 einige Monate als Angestellte, sowie auf Werkvertragsbasis tätig.

Wenn die Einünfte insgesamt weniger als 12.000€ betragen, ist ja keine EStE abzugeben. Nun meine Frage: "Einküfte" bezeichnet im Rahmen meiner Werkvertragstätigkeit den Umsatz minus die Betriebsausgaben und minus dem Gewinnfreibetrag, richtig?

Und "einkünfte" iS meiner nichtselbstständigen Tätigkeit, bezeichnet das Brutto-Gehalt minus der Sozialversicherung und etwaiger Absetzposten?

Wenn meine Annahme richtig ist, komme ich unter 12.000 € und muss demnach keine Steuererklärung abgeben, sondern nur optional eine Arbeitnehmerveranlagung. ist das richtig?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Verfasst von: Johanna am 13.10.2014 08:35
 


THEMA:  E1 oder L1 abgeben?

Wenn neben nichtselbstständigen Einkünften auch andere Einkünfte erzielt werden, gilt die Grenze von 736,--/Jahr. Ist also Ihr Gewinn aus dem Werkvertrag (Umsatz minus Betriebsausgaben) über 736,--, ist E1 auszufüllen. Absetzbeträge reduzieren die Steuer der geamten Einkünfte. Die Grenze von 11.000,-- bzw. 12.000,-- bezieht sich auf die gesamten Einkünfte - wenn Sie keine Erklärung abgeben, verzichten Sie auf eine ewtl. Gutschrift.

Ob L1 oder E1 ändert aber nichts an der entgültigen Steuer oder einem ewtl. Guthaben. Nur hat das Formular E1 Spalten für alle anderen Einkunftsarten.

LG Johanna

Verfasst von: Veronika am 13.10.2014 10:49
 


THEMA:  E1 oder L1 abgeben?

ok vielen dank. ich bleibe insgesamt unter 12.000€. dann fülle ich also E1 aus. nur eine frage noch: wird der lohnzettel aus meiner nichtselbstständigen beschäftigung hierbei automatisch übernommen, oder muss ich etwas eingeben?

Verfasst von: Johanna am 14.10.2014 01:01
 


THEMA:  E1 oder L1 abgeben?

Unter 12.1 ist die Anzahl der gehaltsauszahlenden Stellen (= Anzahl der Lohnzettel) anzugeben.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.19.54.41 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.