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Verfasst von: Schoissingeyer Johann am 19.12.2014 12:43
 


THEMA:  Aktivierung des Anlagevermögens bei Vereinen

Als neugewählter Kassier bin ich auf eine Anschaffung, welche dem Grunde nach aktivierungspflichtig ist,gestoßen.

Die Satzungen sind mir noch Schoissingeyer Johannnicht bekannt, in welcher Form der Jahresabschluss zu erstellen ist. Es handelt sich um einen Verein, meines Wissens gemeinnützig ist.

Gibt es im Vereinsgestz eine generelle Normung, nach welchen Kriterien der Jahresabschluss zu erstellen ist, auch wenn in den Satzungen keine klare Definition des Jahresabschlusses vorgegeben ist.

Es wäre mir eine große Hilfe

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.12.2014 15:13
 


THEMA:  Aktivierung des Anlagevermögens bei Vereinen

Ja, es gibt Grenzen, ab welche eine doppelte Buchhaltung zu machen ist.

Aber für eine Investitionsgut über € 400,-- gilt auch beim Einnahmen-Ausgaben Rechner Aktivierungspflicht.

www.steuerberatung-weiss.at

 

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