Hallo Dora,
wenn Sie in der Slowakei Ihre Firma haben und diese Firma auch den Ort der Geschäftsleitung in der Slowakei hat, dann sind grundsätzlich dieser Firma zuzurechnende Gewinne in der Slowakei steuerpflichtig (Achtung: Häufig gründen Österreicher eine Firma in der Slowakei und wohnen jedoch in Österreich - dann ist der Ort der GL in den meisten Fällen nicht in der Slowakei und das slowaksiche Unternehmen gilt sodann in Österreich als unbeschränkt steuerpflichtig).
Wenn Sie nun von der Slowakei aus Mitarbeiter nach Österreich entsenden, um hier Aufträge zu verrichten, dann "läuft" man Gefahr eine abkommensrechtliche Betriebsstätte in Österreich zu begründen (dies wird in den meisten Fällen nicht erwünscht sein, da bekanntlich die Steuerlast in Österreich wesentlich höher ist). Die Frist zur Begründung einer Betriebsstätte ist im Doppelbesteuerungsabkommen in Art. 5 festgelegt. Wie diese Frist zu berechnen ist, kann in manchen Fällen ein wenig komplizierter werden, auch wenn sie beispielsweise verschiedene Aufträge in Österreich verrichten, welche geografisch oder wirtschaftlich zusammenhängend sind.
Für allfällige weitere Analyse stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.
mfg
Thomas Rest
HR TAX Steuerberatung GmbH
www.hr-tax.at |